Ihr Spezialist für S5 und S7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
   
   
 

Alle Teile unseres Lagers stellen wir Ihnen gerne zu Verfügung:

Abrechnung:

Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag, an dem das Gerät unser Haus verlässt und endet mit der Rückkehr dorthin. Als Mindestsatz werden die Gebühren für eine Woche berechnet.
Ab 8 Wochen Mietdauer gelten Sonderpreise.

Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und einer einmaligen Überprüfungsgebühr.
Lieferung  ab Lager Hallgarten, zahlbar innerhalb von 14 Tagen rein netto. Die Entgegennahme des Gerätes gilt als Anerkennung unserer Lieferbedingungen.

Preise:

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen ganz individuelle Mietangebote!

Mietbedingungen:

Die Anerkennung unserer Mietbedingungen erfolgt durch Ihre Unterschrift und muss uns per Post oder Telefax zugestellt werden. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden Bedingungen, die von Mieter und Vermieter auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen als verbindlich anerkannt werden.

1. Unsere Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Vertragsabschluss und Vertragsinhalt; Angebote sind freibleibend.

2. Die Mietzeit beträgt mindestens eine Woche. Die Mietzeit verlängert sich um eine weitere Woche, wenn das gemietete Gerät nicht am letzen Tag der vereinbarten Frist beim Vermieter eingetroffen ist und keine Mietverlängerung von Seiten des Mieters beantragt wurde.

3. An dem Tag, an dem das Gerät das Lager des Vermieters verlässt, beginnt die Mietzeit und sie endet zu dem Zeitpunkt, an dem das Gerät während der üblichen Geschäftszeiten bei dem Vermieter eintrifft. Vom Verlassen des Vermieterlagers bis zum Wiedereintreffen dort trägt der Mieter die Verantwortung für den Mietgegenstand.

4. Ist der Mietvertrag abgelaufen, so ist das Gerät vom Mieter unverzüglich zurückzusenden. Der Mietvertrag kann verlängert werden, wenn der Mieter 1 Woche vor Ablauf der Frist dieses telefonisch beantragt. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Verspätungszuschlag von 50 € pro Kalendertag berechnet.

5. Der Versand des Gerätes erfolgt:
a) per DHL b) entsprechend erfolgter Versandanweisung des Mieters c) durch Abholung Gerätehandbücher werden als bekannt vorausgesetzt und nur auf Wunsch mitgeliefert.

6. Die Rücksendung der Geräte einschließlich Zubehör und Handbücher ist in der Originalverpackung, bruchsicher, frei ab Lager des Vermieters vom Mieter durchzuführen.

7. Die Mindestwochenmiete beträgt 50 € netto.
Die Rechnung ist rein netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der ausstehende Betrag mit 5% über Bundesbankdiskont zu verzinsen; mindestens jedoch mit 9%. Außerdem ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Rücksendung des Gerätes zu fordern bzw. es auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Sollte der Mieter mit einer Zahlung in Rückstand kommen oder werden dem Vermieter Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder beruhen auf vorsätzlichen Handlungen des Vermieters.

8. Software, die mitgeliefert wird, darf ausschließlich nach den bekannten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter steht dafür ein, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist. Dem Mieter ist bekannt, dass missbräuchliche Benutzung Schadensersatzansprüche in unbegrenzter Höhe durch den Lizenzinhaber nach sich ziehen kann. Er stellt insoweit den Vermieter von allen Ansprüchen frei.

9. Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen. Ohne Genehmigung des Vermieters ist es nicht zulässig, das Gerät außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bringen und es dort zu verwenden. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch einen Verstoß gegen diese Bestimmungen entstehen. Die Embargobestimmungen sind zu beachten.

10. Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter nur von Fachkräften entsprechend den Bedienungsanweisungen der Hersteller und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise vornehmen zu lassen.

11. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.

12. Instruktionen des Herstellers oder Vermieters sind vom Mieter beim Gebrauch des Gerätes genauestens zu beachten. Für Schäden, die durch Nichtbeachten der Vorschriften am Mietgerät entstehen, haftet der Mieter.

13. Alle auf dem Gerät angebrachten Bezeichnungen wie z.B. Firmenzeichen und Kennummern, sind unverändert dort zu belassen.

14. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter sofort zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen, es sei denn, der Vermieter hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des Gerätes. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

15. Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und entsprechend der Bedienungsanweisung zu benutzen. Bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes, abgesehen von normalem Verschleiß, hat er den Vermieter zum Neuwert zu entschädigen.

16. Bei einer Pfändung des Gerätes muss dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll nebst eidesstattlicher Versicherung übersandt werden, aus der ersichtlich ist, dass die Pfändung das gemietete Gerät betrifft. Sollte von dritter Seite aus Rechte an dem Gerät geltend gemacht werden, gelten die gleichen Bedingungen. Es ist ausgeschlossen, dass der Mieter Zahlungen zurückhält oder Gegenanspüche berechnet.

17. Falls eine Verzögerung der Lieferung auf eine Ursache zurückzuführen ist, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, ist dieser nicht verantwortlich.

18. Etwaige Bedingungen des Mieters sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

19. Auch für Zubehör, welches mit dem Gerät geliefert wird, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung.

20. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen nicht gültig sind, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

21. Ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widersprüche gilt die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes als Anerkennung unserer Bedingungen.

22. Mit dem Erscheinen dieser Lieferbedingungen werden alle vorherigen Bedingungen ungültig.

SimaticS5 ®, und SimaticS7 ® und Sinumerik sind eingetragene Warenzeichen der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München.
Alle Warenzeichen im Besitz der entsprechenden Firmen. Irrtümer vorbehalten.